Ich verstehe es wirklich nicht. In jeder halbwegs funktionierenden Beziehung gilt es als selbstverständlich, dass man auch dann miteinander redet, wenn man sich gerade fundamental widerspricht. Man hört einander an, versucht zu verstehen, worum es dem anderen eigentlich geht, prüft die Argumente und sucht nach einer Lösung, mit der beide leben können. Wer den anderen nicht mehr anhört, löst damit keinen Konflikt. Er konserviert ihn – und wartet, bis er lauter wiederkommt, als er verschwunden ist.
In der Politik soll ausgerechnet das Gegenteil eine Haltung sein. Nicht mehr reden, keinen Kontakt, kein Zuhören: Das gilt vielen als moralisch überlegen. Ich habe selten ein Gespräch geführt, in dem mir das jemand schlüssig erklären konnte. Meistens läuft es auf eine Art Ansteckungsangst hinaus: Wer redet, wird selbst verdächtig. Aber genau das ist die Logik, die ich in keiner anderen Lebenslage akzeptieren würde. Mich irritiert das seit Jahren, und je länger ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich mir, dass es ein Irrtum ist.
Was ein Gespräch nicht bedeutet
Mit jemandem zu reden heißt nicht, ihm zuzustimmen. Es heißt nicht, seine Position für gleichwertig zu halten, mit ihm zu koalieren oder dauerhaft zusammenzuarbeiten. Ein Gespräch kann dem Verstehen dienen, der Prüfung, der Widerlegung, der Grenzziehung, manchmal einfach der Deeskalation. Wer eine Position für gefährlich hält, sollte gerade deshalb ein Interesse daran haben, sie öffentlich zu prüfen und zu widerlegen – und nicht daran, sie unwidersprochen zu lassen, weil ihr niemand mehr zuhört.
Wer nicht mit seinem politischen Gegner spricht, kann ihn weder verstehen noch überzeugen. Er kann seine Argumente nicht prüfen und keinen tragfähigen Ausgleich finden. Wer nur über den politischen Gegner spricht, statt sich mit ihm auseinanderzusetzen, läuft Gefahr, nicht dessen tatsächliche Argumente zu widerlegen, sondern nur das Bild, das er sich selbst von ihnen gemacht hat. Die direkte Auseinandersetzung garantiert kein Verständnis. Aber sie erschwert es, der Gegenseite Positionen unterzuschieben, die sie gar nicht vertritt.
Was mit Brandmauer alles gemeint ist
Das Wort Brandmauer wird benutzt, als bezeichne es eine einzige Sache. Tatsächlich stecken mindestens fünf verschiedene Dinge darin, und sie verdienen fünf verschiedene Antworten.
Erstens: keine Koalition eingehen. Jede Partei darf frei entscheiden, mit wem sie regieren will. Niemand muss mit der AfD koalieren, das ist schlicht ihr gutes Recht. Zweitens: keine dauerhafte politische Zusammenarbeit vereinbaren. Auch das ist legitim und braucht keine Rechtfertigung. Drittens: Anträge nach ihrem Inhalt beurteilen. Problematisch wird es, wenn ein sachlich richtiger Vorschlag allein deshalb abgelehnt wird, weil er von der falschen Partei kommt – dann entscheidet die Herkunft eines Arguments über seinen Wert, nicht der Inhalt. Viertens: mit Vertretern und Wählern reden. Das darf nicht mit Zustimmung oder Aufwertung verwechselt werden. Fünftens: parlamentarische Ämter besetzen. Das ist eine eigene institutionelle Frage, und ich komme gleich darauf zurück.
Mein eigentlicher Vorwurf richtet sich nicht dagegen, dass niemand mit der AfD koalieren will. Er richtet sich dagegen, dass eine Demokratie sich selbst beschädigt, wenn die Herkunft eines Arguments wichtiger wird als sein Inhalt – und wenn bereits das Gespräch mit dem politischen Gegner als moralische Verunreinigung gilt. Diese fünf Kategorien werden im täglichen Sprechen über die Brandmauer ständig durcheinandergeworfen, meistens nicht aus böser Absicht, sondern weil ein Wort für fünf verschiedene Dinge einfach bequemer ist als fünf Wörter. Nur zahlt am Ende jemand für diese Bequemlichkeit: die Debatte selbst, die immer flacher wird, je öfter man sie durch eine einzige Metapher ersetzt.
Ich habe genau das einmal hautnah erlebt, vor einigen Jahren, am Anfang unserer Arbeit zu regenerativer Landwirtschaft. Ein Mitglied unseres Teams sprach auf einer Veranstaltung mit einem hochrangigen AfD-Politiker, der im Agrarausschuss des Bundestags saß. Es ging um konservierende, regenerative Landwirtschaft – Bodenfruchtbarkeit, Dürreresistenz, all das, was heute jeden umtreibt, der einen Hof führt. Der Politiker hielt das Thema für wichtig, das war keine Floskel. Aber er sagte auch ganz offen: Er könne es in den Ausschuss einbringen, so richtig es fachlich auch sei – sobald es von der AfD komme, sei es für alle Zeiten verbrannt. Niemand würde es aufgreifen, egal wie sinnvoll es sei, weil die Herkunft feststand, bevor der Inhalt überhaupt geprüft wurde. Ich habe das damals kaum glauben wollen. Seither ist es eher schlimmer geworden als besser.
Was im Bundestag tatsächlich passiert
Ein Beispiel aus dem März 2025: Vor der Wahl des Bundestagspräsidiums beschloss der Bundestag einstimmig, dass jede Fraktion einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin stellen soll. Ein fairer, formal sauberer Grundsatz. Anschließend scheiterte der AfD-Kandidat Gerold Otten in drei geheimen Wahlgängen, zuletzt mit 184 Ja- gegen 403 Nein-Stimmen bei 15 Enthaltungen.
Die geheime Wahl ist rechtlich nicht zu beanstanden. Sie hat aber zur Folge, dass die konkrete Ablehnung institutionell nicht begründet werden muss und deshalb politisch kaum überprüfbar ist. Genau darin liegt die Spannung zwischen dem zuvor einstimmig beschlossenen Beteiligungsgrundsatz und dem tatsächlichen Ergebnis. Das ist kein Beleg dafür, dass im Bundestag überhaupt nicht mit der AfD gesprochen oder gestritten würde – es ist ein Beispiel für institutionelle Repräsentation, nicht mehr.
Damit das nicht in eine Richtung kippt, in die ich nicht will: 2019 wurde der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner mit deutlicher Mehrheit als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt. Dort lagen konkrete, dokumentierte Vorfälle vor, über die der Ausschuss offen beraten hat. Das Bundesverfassungsgericht prüfte diese Entscheidung später allein am Maßstab des Willkürverbots und konnte keine willkürliche Entscheidung feststellen – mehr an politischer Bewertung lässt sich aus dem Urteil nicht ableiten. Das ist trotzdem etwas anderes als eine geheime Wahl ohne genannte Gründe. Ich will diesen Unterschied nicht verwischen, nur weil er meiner These im Weg steht.
Der Verfassungsschutz ersetzt kein Argument
Weil das Thema in fast jedem Gespräch auftaucht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD gegenwärtig bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen, behandeln oder öffentlich so bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Eilverfahren zugleich weiterhin einen starken Verdacht und erkannte einzelne verfassungswidrige Forderungen an, hielt eine verfassungsfeindliche Prägung der gesamten Partei aber für nicht hinreichend belegt. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD weiterhin als Verdachtsfall behandeln. Das Hauptsacheverfahren ist offen. Ich finde bemerkenswert, wie schnell aus diesem Schwebezustand in der öffentlichen Debatte ein endgültiges Urteil wird – in beide Richtungen.
Die AfD-Frage, kurz und klar
Ich verteidige die AfD nicht. Mein Maßstab liegt außerhalb des Parteienstreits: individuelle Freiheit, Eigentum, Freiwilligkeit, Rechtsgleichheit, friedliche Kooperation, Ablehnung staatlichen Zwangs. An genau diesem Maßstab ist die AfD zu kritisieren, wo sie etatistische, nationalistische oder freiheitsbeschränkende Positionen vertritt. Ich muss eine Partei nicht mögen, um ihre Argumente prüfen zu wollen. Ich muss sie nicht wählen, um ihre Wähler nicht pauschal für moralisch minderwertig zu halten. Und ich muss mit niemandem koalieren, um mit ihm zu reden.
Die AfD-Wählerschaft ist keine homogene Masse. Menschen wählen sie aus sehr unterschiedlichen, teilweise widersprüchlichen Motiven. Diese Motive zu untersuchen, heißt weder, sie gutzuheißen, noch die Folgen der Wahl zu entschuldigen. 20,8 Prozent bei der letzten Bundestagswahl sind kein moralisches Argument nach dem Muster: So viele können nicht irren. Die zweitstärkste Fraktion dauerhaft von Kooperation und zentralen parlamentarischen Ämtern fernzuhalten, lässt weder ihre Wähler noch die Konflikte verschwinden, die zu ihrem Aufstieg beigetragen haben.
Der gute Kompromiss – und wer ihn bezahlt
Ein guter Kompromiss ist keine Niederlage für beide Seiten. Beide geben etwas auf, beide gewinnen etwas, und die tatsächlich Betroffenen können mit der Lösung leben. Das klingt banal, ist es aber nicht, sobald man fragt, wer eigentlich zustimmt.
Ein Parteienkompromiss ist nicht automatisch friedlich oder gerecht. Zwei Parteien können sich problemlos darauf einigen, Rechte, Eigentum oder Geld unbeteiligter Dritter zu verwenden. Eine Koalition beschließt eine neue Abgabe, ein neues Gesetz, eine neue Auflage – niemand von uns wurde einzeln gefragt, ob wir das mittragen wollen. Trotzdem heißt es hinterher, man habe sich geeinigt, man habe Kompromisse geschlossen, man habe Frieden geschaffen. Geeinigt haben sich die Funktionäre. Bezahlt haben die Bürger.
Deshalb helfen mir bei jeder politischen Einigung dieselben Fragen, egal welche Parteien sie tragen: Wer entscheidet? Wer stimmt tatsächlich zu? Wer trägt die Kosten? Wer darf Nein sagen? Wer kann aussteigen? Eine politische Einigung, die diese Fragen ausblendet, ist vielleicht ein Kompromiss zwischen Funktionären – aber noch kein friedlicher Ausgleich für die Betroffenen. Oft wird damit lediglich die Rechnung an Menschen weitergereicht, die an der Einigung selbst nicht beteiligt waren.
Kleinere Kreise statt Alles-oder-nichts
Zwei Gedanken helfen mir hier mehr als jede Parteiendebatte. Friedrich August von Hayek hat darauf hingewiesen, dass eine Zentrale niemals über das gesamte lokale, situative Wissen verfügt, das für eine gute Entscheidung nötig wäre – egal wie klug oder wohlmeinend sie ist. Elinor Ostrom hat in ihren empirischen Arbeiten gezeigt, dass viele kleine, nebeneinander bestehende Entscheidungsräume Konflikte häufig besser begrenzen als eine einzige verbindliche Regel für alle.
Der Grund liegt auf der Hand: Je mehr Fragen zentral und für alle verbindlich entschieden werden, desto erbitterter wird der Kampf um genau diese eine Zentrale. Dezentrale Ordnungen lösen deshalb nicht jeden Konflikt automatisch – sie begrenzen den Wirkungsbereich einzelner Fehlentscheidungen, mehr nicht, und sie ersetzen keine individuellen Grundrechte. Auch die Ausweich- und Austrittsmöglichkeiten, die dabei entstehen, sind nicht nur räumlich zu verstehen. Umziehen ist keine ausreichende Antwort auf staatlichen Zwang und schon gar keine, die jedem jederzeit offensteht. Gemeint sind ebenso institutionelle und vertragliche Alternativen: ein anderer Anbieter, ein anderes Verfahren, eine andere Ebene, die dieselbe Frage anders entscheidet. Wenn solche Alternativen bestehen, muss nicht mehr jeder Streit zum Kampf um alles werden. Das ist kein Argument gegen jede gemeinsame Regel. Es ist ein Argument dafür, möglichst wenige Fragen zu einem Alles-oder-nichts zu machen.
Gehrenberg
Im Frühsommer haben wir für den Film „Der Kampf um die Keimzelle“ bei Feuchtwangen gedreht, dort, wo die Stadtwerke eine industrielle Biogas-Großanlage planen. Wir haben mit den betroffenen Landwirten Jens Keim und Manuel Gögelein gesprochen, aber auch mit Vertretern der Stadt und der Stadtwerke. Meine Position ist klar: Ich stehe dem Vorhaben kritisch gegenüber. Trotzdem habe ich mit beiden Seiten gesprochen – nicht weil ich alle Argumente gleich gut finde, sondern weil ich verstehen wollte, mit welchen Annahmen und Zahlen dort eigentlich gearbeitet wird.
Dann kam der Dürresommer. Wiesen vertrockneten, der Folgeaufwuchs blieb aus, Futter wurde knapp. Der Bayerische Bauernverband meldete für seine bayernweite Umfrage im August 2026, dass knapp 80 Prozent der befragten Betriebe ihre Grünlandflächen als mangelhaft oder ungenügend bewerten und fast 40 Prozent der teilnehmenden Landwirte bereits Futter zukaufen mussten – Werte für ganz Bayern, nicht speziell für Feuchtwangen oder die dort beteiligten Höfe. Aus einer abstrakten Berechnung über Biomasse und Flächenbedarf wurde trotzdem plötzlich eine greifbare Frage: Was, wenn dieselbe knappe Fläche gleichzeitig Energie, Tierfutter und Lebensmittel liefern soll – und die Biomasse in einem schlechten Jahr gar nicht in der eingeplanten Menge wächst?
Gespräch bedeutet auch hier keine Zustimmung. Eine klare eigene Position schließt Zuhören nicht aus, sie macht es sogar dringlicher – wer eine Sache für falsch hält, sollte genau wissen, warum die Gegenseite sie für richtig hält, sonst redet er nur gegen ein Bild, das er sich selbst gemacht hat. Ein Modell ist immer nur so belastbar wie seine Annahmen. Wenn mit durchschnittlichen Erträgen gerechnet wird, aber ein einziges Dürrejahr den Flächenbedarf drastisch erhöhen kann, ist nicht die Wirklichkeit falsch – sondern das Modell unvollständig. Leere Silos und Landwirte, die im August bereits rechnen müssen, ob das Futter bis zum Frühjahr reicht, sind keine Randnotizen einer Kalkulation. Sie sind Teil der Realität, die diese Kalkulation abbilden müsste. Ein Verfahren kann alle formalen Regeln einhalten und trotzdem lokales Wissen, reale Risiken und die Lasten der unmittelbar Betroffenen ignorieren. Rechtmäßig zustande gekommen ist nicht automatisch dasselbe wie vernünftig oder friedlich gelöst.
Wo das Gespräch aufhört
Nicht jeder Konflikt löst sich durch einen Mittelweg. Verhandelbare Interessen sind etwas anderes als unveräußerliche Rechte, und Aggression verlangt Selbstverteidigung, keinen Kompromiss. Nicht jeder Anspruch ist legitim, nicht jede Seite trägt dieselbe Verantwortung, nicht jede Einigung ist gerecht.
Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann ein Gespräch der Klärung dienen, der Grenzziehung, der Abschreckung, der öffentlichen Widerlegung. Man muss mit niemandem verhandeln, der einem die eigenen Grundrechte abspricht – man kann ihm trotzdem widersprechen, ihn öffentlich widerlegen, seine Position zerlegen, statt sie einfach unkommentiert stehen zu lassen. Die Grenze des Gesprächs ist nicht schon die Tatsache, dass die Gegenseite eine falsche oder abstoßende Meinung vertritt. Die Grenze liegt dort, wo konkrete Aggression beginnt oder ein Gespräch nur noch als Werkzeug zur Unterwerfung dient.
Schluss
Frieden entsteht nicht dadurch, dass alle dasselbe denken. Er entsteht dort, wo Menschen trotz unvereinbarer Vorstellungen darauf verzichten, einander zum Schweigen oder unter ihre Herrschaft zu bringen.
Als Verzicht auf eine Koalition ist die Brandmauer legitim. Als Denk-, Gesprächs- und Prüfungsverbot ist sie keine Friedensordnung. Sie löst den Konflikt nicht. Sie versteckt ihn – und lässt ihn weiterwachsen, bis er sich seinen Weg zurück in die Öffentlichkeit sucht.


