„Sie sind ja schon wieder hier.“
Sechs Worte. Mehr braucht der Richter nicht, um zu sagen, was er meint: Ich kenne dich. Ich habe dich schon einmal verurteilt. Und ich tue es wieder.
Das Jahr ist 1946. Der Mann vor ihm heißt Karl Gorath, und der Richter hat recht — er hat ihn tatsächlich schon einmal verurteilt, acht Jahre zuvor, drei Jahre Zuchthaus wegen „widernatürlicher Unzucht“ zwischen Männern. Danach kommt Gorath nicht frei. Die Behörden halten ihn für rückfallgefährdet und schicken ihn direkt weiter — ins Konzentrationslager Neuengamme. 1943 die Deportation nach Auschwitz. Er überlebt.
Im Januar 1945, kurz vor der Befreiung des Lagers, treiben sie ihn auf einen Todesmarsch Richtung Westen. Er erkrankt an Ruhr, liegt halb tot zwischen Toten, als ihn ein französischer Arzt aus dem Leichenberg zieht. Am 8. Mai 1945 ist der Krieg vorbei. Gorath geht zurück nach Bremerhaven — in ein Leben, von dem er glauben darf, dass es jetzt endlich ihm gehört.
Es gehört ihm nicht. Im März 1946 wird er erneut verhaftet. Im September steht er wieder vor Gericht, wegen desselben Paragrafen, vor demselben Richter. Fünf Jahre Zuchthaus. Sein Anwalt beantragt, wenigstens die Jahre im Lager auf die neue Strafe anzurechnen. Abgelehnt. Gorath sitzt die vollen fünf Jahre ab, findet danach ein Jahrzehnt lang keine Arbeit, und seine Anträge auf Entschädigung für das, was ihm unter den Nazis widerfahren ist, werden abgelehnt, einer nach dem anderen — er gilt, nach dem Recht der jungen Bundesrepublik, selbst noch als vorbestrafter Straftäter. Er stirbt 2003, neunzig Jahre alt.
Die Diktatur war vorbei. Der Krieg war vorbei. Für Karl Gorath war nichts vorbei.
Das eigentlich Interessante an diesem Satz — „Sie sind ja schon wieder hier“ — ist nicht, dass ein Richter ein Arschloch war. Das Interessante ist, dass er es sein durfte. Zweimal. Unter zwei völlig verschiedenen deutschen Staaten.
Moment mal.
Das begann nicht 1933
Wir erzählen diese Geschichte gern so, als hätten die Nazis die Verfolgung Homosexueller erfunden und als sei mit ihrer Niederlage auch das Kapitel geschlossen worden. Beides stimmt nicht.
1871 wird Deutschland ein Land, und im selben Atemzug wird Paragraf 175 Reichsrecht. Selbst da beginnt die Geschichte noch nicht: Der neue Nationalstaat übernimmt ein älteres staatliches Verbot, unter anderem aus Preußen, und vereinheitlicht es einfach für ganz Deutschland. Preußen war schließlich auch schon Staat und hatte auch schon eine feste Meinung dazu, was in wessen Schlafzimmer passieren darf.
Von da an läuft die Uhr durch vier Systeme, die einander für ihr genaues Gegenteil hielten. Das Kaiserreich verurteilt. Die Weimarer Republik, in vielem liberaler als fast jede Demokratie ihrer Zeit, ändert am Paragrafen nichts Grundsätzliches. 1935 verschärfen die Nationalsozialisten ihn massiv, sodass fortan jede „unzüchtige“ Handlung reicht, nicht mehr nur der Beischlaf. Und 1945, nach Auschwitz, nach Millionen Toten, nach dem vollständigen Zusammenbruch dieses Regimes, übernimmt die neue, demokratische Bundesrepublik ausgerechnet diese verschärfte Fassung, wortgleich.
1957 bekommt das sogar noch eine höchstrichterliche Bestätigung. Ein Koch und ein Kaufmann ziehen vor das Bundesverfassungsgericht und argumentieren, diese Fassung sei Nazi-Recht und widerspreche dem neuen Grundgesetz. Karlsruhe sagt Nein, verfassungsgemäß. Einer der beiden Männer erlebt das Urteil nicht mehr — er ist gestorben, während sein eigener Fall noch verhandelt wird.
Am Ende lässt sich das sogar beziffern: Allein zwischen 1945 und 1969, in der jungen Bundesrepublik, wurden noch einmal etwa fünfzigtausend Männer verurteilt, ungefähr so viele wie unter den Nazis selbst. Keine Gleichsetzung: Was 1933 mit einer Verurteilung begann, konnte in Deportation und Tod enden, eine Vernichtungslogik, mit der die Bundesrepublik nichts gemein hatte. Aber die Zahl zeigt, dass für diese eine Gruppe von Männern das Ende der Diktatur nicht automatisch das Ende der Verfolgung bedeutete.
1969 die erste Lockerung, 1973 eine zweite. Erst 1994, mitten im gerade vereinten Deutschland, verschwindet Paragraf 175 endgültig aus dem Gesetzbuch — hundertdreiundzwanzig Jahre, nachdem er 1871 hineingeschrieben wurde. Ein Kaiserreich, eine Diktatur und zwei Demokratien lang hielt der deutsche Staat an diesem einen Anspruch fest: mitzureden, wen ein Mann lieben darf.
Diese vier Systeme waren nicht moralisch gleich, und wer das behauptet, hat die Geschichte nicht verstanden. Aber der Anspruch, der sie verbindet, ist zählebiger als jede Regierungsform, die ihn gerade verwaltet.
Nur der Staat konnte aus einem Vorurteil ein Gefängnis machen
Ein Nachbar kann dich hassen, tuscheln, dich schneiden, dir die Tür vor der Nase zuschlagen. Ein Vater kann seinen Sohn verstoßen. Ein Pfarrer kann von der Kanzel predigen, du seist ein Sünder. Ein Arbeitgeber kann dich rauswerfen. Ein Schläger kann dich zusammenschlagen — und verletzt damit selbst deine Rechte, ganz klar, ganz eindeutig strafbar.
Aber keiner von ihnen kann dich verhaften.
Ein Vorurteil eines Einzelnen ist hässlich. Ein Vorurteil einer Mehrheit ist gesellschaftlich gefährlich. Ein Vorurteil, das Gesetz wird, bekommt Handschellen. Nur eine Institution kann Polizei losschicken, eine Akte anlegen, einen Staatsanwalt ermitteln lassen, einen Richter urteilen lassen und am Ende eine Zellentür zuschließen. Die gefährlichste Meinung ist nicht die, die jemand hat. Es ist die, die jemand für dich verbindlich machen darf.
Genau das ist Karl Gorath passiert. Kein Nachbar hat ihn eingesperrt. Ein Richter hat es getan, mit einem Gesetz im Rücken, das ihm dazu die Befugnis gab — zweimal, in zwei verschiedenen Staaten.
Private Grausamkeit ist damit nicht harmlos — sie hat Leben zerstört, lange bevor je ein Gesetz dazukam, und tut es weiter, mit oder ohne Paragrafen. Aber sie bleibt eine andere Kategorie als das Gewaltmonopol, das nur der Staat beansprucht: die Fähigkeit, aus gesellschaftlicher Moral flächendeckendes, erzwingbares Recht zu machen.
Waren Männer das Problem?
Die Richter waren Männer, die Staatsanwälte waren Männer, die Polizisten, die Abgeordneten, fast die gesamte Politik — Männer. Das lässt sich nicht wegdiskutieren.
Aber warum genau konnte die moralische Überzeugung dieser Männer einen anderen Menschen für fünf Jahre ins Zuchthaus bringen? Nicht kraft ihres Geschlechts. Kraft ihres Amtes. Ein beliebiger Mann auf der Straße konnte Karl Gorath verachten, so viel er wollte — nur der Richter konnte ihn einsperren.
Mach die Probe: Wenn morgen alle Richter Frauen wären, alle Staatsanwälte trans, alle Minister homosexuell, wäre staatlicher Zwang dadurch automatisch harmlos? Natürlich nicht. Die Identität der Menschen an der Macht mag ihre Motive erklären, aber sie erklärt nicht, woher ihre Macht überhaupt kam. Die Frage, wer Macht ausübt, ist wichtig. Die noch wichtigere Frage lautet, welche Macht überhaupt ausgeübt werden darf.
Und dieses Muster ist älter als Paragraf 175, und es kennt keine feste Zielscheibe. Mal heißt es, eine Herkunft sei das Problem. Mal eine Religion. Mal ein Geschlecht. Die Kategorie wechselt, die Methode nicht: Eine ganze Gruppe wird zur Ursache erklärt, während die eigentliche Frage unbeantwortet bleibt — wer die Macht hat, diese Erklärung zum Konsens zu machen, und wem das nützt. Teile und herrsche wussten schon die Römer. Es funktioniert bis heute, weil es eine wunderbare Nebenwirkung hat: Solange zwei Gruppen sich gegenseitig für den Feind halten, fragt keine von beiden, wer eigentlich die Regeln macht, nach denen gespielt wird.
Der Staat entdeckt die Regenbogenflagge
Heute hängt an manchem Ministerium im Juni eine Regenbogenflagge. Es gibt Eherecht, Kündigungsschutz, offizielle Gedenkreden im Bundestag. Das ist real, hart erkämpft, und es ist gut, dass es das gibt.
Aber hier ist die Sache: Der Staat hat diese Freiheit nicht geschaffen. Er hat irgendwann aufgehört, sie zu verletzen. Das klingt nach Wortklauberei, ist es aber nicht — es ist der ganze Unterschied zwischen einem Geschenk und einer Unterlassung, zwischen „Ich gebe dir etwas“ und „Ich nehme meine Hand endlich weg.“
Und darin liegt eine Ironie, die sich niemand ausdenken musste: Dieselbe Sphäre — Gesetze, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Gefängnisse —, die über Generationen hinweg Männer wie Karl Gorath gejagt hat, präsentiert sich heute als deren Beschützerin. Nicht als Witz gemeint, als Beobachtung: Der Wärter von gestern trägt heute die Uniform des Türstehers, der dich reinlässt.
Wofür heute noch demonstriert wird
In deutschen Städten wird heute für queere Rechte demonstriert, mit Reden, mit Transparenten, oft mit staatlichem Budget im Rücken. Das ist bemerkenswert: Der Kampf, für den Karl Gorath fünf Jahre Zuchthaus und ein Jahrzehnt Arbeitslosigkeit bezahlte, wird heute von demselben Staat mitfinanziert, der ihn dafür eingesperrt hat.
Die eigentlich riskanten Demonstrationen fanden in den Siebzigern und Achtzigern statt, oft ohne Polizeischutz, manchmal gegen ihn. Das war der Moment, in dem Mut noch etwas kostete. Heute, wo derselbe Staat die Botschaft selbst plakatiert, bestätigt eine Demonstration vor allem, was ohnehin schon gilt.
Und hier lohnt sich ein genauerer Blick darauf, wer eigentlich noch wogegen kämpft. „Unterdrücker“ hatte bei Karl Gorath ein Gesicht: einen Richter, eine Akte, eine Zellentür. Das Wort bedeutete etwas, weil dahinter echte Zwangsgewalt stand — Polizei, Staatsanwaltschaft, Gefängnis. Wer denselben Vorwurf heute gegen einen Nachbarn erhebt, der öffentlich eine andere Meinung vertritt, gegen eine Kollegin, die eine unbequeme Frage stellt, gegen einen wildfremden Menschen im Internet, benutzt dasselbe Wort für etwas kategorial anderes. Ein Mensch ohne Amt, ohne Akte, ohne Schlüssel zu einer Zelle kann dir widersprechen. Er kann dich nicht unterdrücken.
Die Zürcher Psychoanalytikerin Jeannette Fischer, die sich seit Jahrzehnten mit Gewalt, Macht und Ohnmacht beschäftigt, beschreibt genau diesen Mechanismus in ihrer eigenen Arbeit: Sich selbst zum Opfer und den anderen zum Täter zu erklären, ist selbst schon ein aggressiver Akt — und niemand ist verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Diese Verwechslung passiert nicht aus Versehen. Sie ist bequem. Man bekommt das Gefühl, mutig gegen etwas Großes zu kämpfen, ohne das Risiko zu tragen, das ein echter Kampf gegen echte Macht immer bedeutet hat. Die Menschen, die in den Siebzigern gegen einen Staat auf die Straße gingen, der sie tatsächlich einsperren konnte, wussten, was auf dem Spiel stand. Wer heute gegen einen machtlosen Nachbarn „kämpft“, riskiert im schlimmsten Fall einen unangenehmen Abend.
Wer hier in der Sache recht hat, bleibt offen. Aber die Mechanik von vorhin — eine Institution mit genug Gewicht entscheidet, wer zu den Guten gehört und wer nicht — verschwindet nicht, nur weil sie heute höflicher auftritt als 1957. Sie lässt sich nur am bequemsten gegen die einsetzen, die selbst keine Institution im Rücken haben. Die Frage war nie „links oder rechts“. Sie war immer: Wer darf hier wen zum Gegner erklären — und wie viel kostet es ihn wirklich?
Du brauchst meine Zustimmung nicht
Du bist schwul? Geht mich nichts an. Du bist trans? Geht mich nichts an. Du bist katholisch und findest, das alles sei falsch? Auch das geht mich nichts an. Du willst Vater, Mutter, fünf Kinder und ein Leben wie 1958? Mach. Du willst zu dritt in einer polyamoren Beziehung leben? Mach. Du willst allein auf einem Hof sitzen und mit niemandem reden? Mach.
Du brauchst meine Zustimmung nicht. Ich brauche deine nicht. Wir müssen einander nicht mögen, nicht bestätigen, nicht die Lebensweise des anderen feiern. Wir schulden einander etwas Anspruchsvolleres: die Freiheit, in Ruhe gelassen zu werden. Solange niemand das Leben, den Körper, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen antastet, ist sein Leben seins.
Wer schützt dich vor deinem Beschützer?
Demokratie beantwortet die Frage, wer entscheiden darf. Sie beantwortet nicht die Frage, worüber überhaupt entschieden werden darf. Genau in dieser Lücke fand 1957 eine demokratisch gewählte Institution, ein demokratisch bestelltes Gericht, ein freiheitsfeindliches Gesetz verfassungsgemäß — mit Mehrheit, mit Verfahren, mit allem, was eine Demokratie ausmacht. Verfahren macht aus Unrecht kein Recht. Die eigentliche Frage lautet nicht, ob eine Mehrheit über etwas abstimmen durfte, sondern ob überhaupt jemand das Recht hatte, die Frage zu stellen. Eine Mehrheit von einundfünfzig Prozent bekommt kein moralisches Vetorecht über das Schlafzimmer der anderen neunundvierzig — und durch dieselbe Lücke passt jede andere Frage auch, die eine Mehrheit morgen für entscheidungswürdig hält.
Die Entschuldigung kam 2017, einstimmig, alle Fraktionen im Bundestag: Rehabilitierung, Entschädigung. Karl Gorath war da seit vierzehn Jahren tot.
Die unbequeme Frage ist deshalb nicht nur, wie leicht es ist, sich heute für gestern zu entschuldigen. Sie lautet: Welche Entscheidung erlauben wir einer heutigen Mehrheit gerade über das Leben einer Minderheit — irgendeiner Minderheit, mit irgendeinem Merkmal, das gerade zur Debatte steht — eine Entscheidung, von der unsere Enkel eines Tages fragen werden, wie wir eigentlich glauben konnten, überhaupt darüber entscheiden zu dürfen.
Die Flagge hängt heute, weil eine Mehrheit das gerade so will. Das ist gut, solange sie es will.
Was schützt dich, wenn sie es eines Tages nicht mehr tut?
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